
Anläßlich einer fristlosen Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz hat das ArbG Frankfurt a. M. in seinem Urteil vom 2.1.2002 - Az 2 Ca 5340/01 folgende amtliche Leitsätze aufgestellt: • Ein Arbeitnehmer kann davon ausgehen, dass er zur privaten Nutzung betrieblicher elektronischer Kommunikationsanlagen berechtigt ist, so...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/internetarbeitsplatz.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.